Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Wir liefern ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen unseres Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus dem Angebotstext nichts anderes ergibt. Unser Kunde ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Wir verpflichten uns jedoch, den Kunden unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn wir die Bestellung nicht annehmen.

3. Lieferung und Termine
Die von uns genannten Lieferfristen verstehen sich als Circa- Termine und sind unverbindlich, es sei denn wir haben einen Liefertermin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Soweit wir einen solchen, dem Kunden ausdrücklich als verbindlich genannten Liefertermin um mehr als vier Wochen überschreiten, ist unser Kunde nach schriftlicher Androhung und nach Ablauf einer weiteren Frist von vier Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden auf Schadenersatz – gleich aus welcher Anspruchsgrundlage – sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Der vereinbarte Preis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Abnahme unserer Werkleistung grundsätzlich vollständig in bar zu entrichten. Unser Kunde kann gegen unsere Forderung nur aufrechnen, wenn die Forderung unseres Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unser Kunde nur dann geltend machen, wenn seine Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Übergabe des Kaufgegenstandes/ Abnahme unserer Leistung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erbringen wir unsere Leistung an unseren Geschäftssitz. Die Verpackung, Verladung und der Transport aller von uns zum Versand kommender Güter erfolgt ab unserem Standort auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden ab- geschlossen. 

Soweit der Verkauf von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist, hat unser Kunde den Kaufgegenstand binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Ist unser Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so können wir unserem Kunden eine Nachfrist von zwei Wochen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Sofern wir Schadenersatz verlangen, beträgt dieser 15% des vereinbarten Netto-Kaufpreises.

Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder unser Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn wir im Auftrag des Kunden an einem von uns beschafften Neufahrzeug Tuning- oder sonstige Umbauarbeiten vornehmen. Sofern wir an einem Fahrzeug unseres Kunden Reparatur- oder sonstige Umbauarbeiten vornehmen, hat unser Kunde die vereinbarte Vergütung bei Abholung des Fahrzeuges in barzu entrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung können wir das Fahrzeug zurückbehalten.

Darüber hinaussteht uns in diesem Falle auch ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an dem Fahrzeug zu.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Übergabe des Kaufgegenstandes (Fahrzeuge oder Fahrzeugteile) erfolgt unter unserem Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen unseres Kunden aus demVertragsverhältnis sowie evtl. mit abgeschlossener Leasing- ,Kredit- oder Finanzierungsverträge.

7. Gewährleistung

7.1.Soweit wir gebrauchteFahrzeuge oder Fahrzeugteile an den Verbraucher liefern (Verbrauchsgüterkauf) leisten wir für die Mangelfreiheit des jeweiligen Produktes Gewährfür den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. An denUnternehmer werden hingegen gebrauchte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

7.2. Für neue Fahrzeuge oder Fahrzeugteile sowie für von uns erbrachte Umbau- oder Reparaturarbeiten leisten wir grundsätzlich eine Gewähr von zwei Jahren; soweit es sich bei unserem Kunden allerdings um einen Unternehmer handelt, wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.

7.3. Grundsätzlich leisten wir Gewähr ausschließlich durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Können wir jedoch einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für unseren Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar oder wird die Nacherfüllung durch uns verweigert, kann unser Kunde anstelle der Nacherfüllung eine Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden sind vorbehaltlich der in nachstehender Ziffer getroffene Haftungsregelungen ausgeschlossen.

7.4. Eine etwa vorhandene Garantie des Herstellers betrifft unsere Gewährleistung nicht. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass durch Fahrzeugumbau und Tuning die Garantieansprüche unseres Kunden gegen den Hersteller erlöschen können.

8. Haftung für Schäden
die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich ausdrücklich auch auf etwaige Ansprüche, die unser Kunde direkt gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erhebt. Dieser teilweise Haftungsausschluss gilt jedoch ausdrücklich nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesem Falle haften wir unbeschränkt auch bei einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung. Ebenso unberührt bleiben etwaige Ansprüche unseres Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.Soweit unser Kunde Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das Amtsgericht Aschaffenburg vereinbart.

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oderteilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.